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Gebrauchsinformation für Sehbehinderte und Blinde Das Arzneimittelgesetz verpflichtet Zulassungsinhaber Gebrauchsinformationen auch blinden und sehbehinderten Personen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Gesetzesumsetzung: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV e.V.) bietet eine barrierefreie Webseite mit Packungsbeilagen in patientenfreundlichen Formaten für blinde und sehbehinderte Personen bereit.
Sie wollen diesen Service auch nutzen und suchen jemanden, der dies in Ihrem Auftrag kompetent umsetzt. Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage. |
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