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Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV)
Der Stufenplanbeauftragte und die European Union Qualified Person für Pharmacovigilance (EU-QPPV) nehmen eine zentrale Rolle im Pharmakovigilanzsystem ein. Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig gesetzlich geregelt. Nach Volume 9A und Deutschem Arzneimittelrecht (AMG) ist die QPPV / der Stufenplanbeauftragte der Hauptverantwortliche für die Pharmakovigilanz in einem Unternehmen. Er ist u.a. zuständig für
Wenn Sie eine QPPV oder eine Vertretung für Ihre QPPV suchen oder als QPPV das Gefühl haben, dass Sie dringend Unterstützung brauchen – wir sind jederzeit gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.
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